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Hille-und-Muller-Landschaftsarchitekten

WEA Westerweyhe - Grünordnungsplan

  • Förderung erneuerbarer Energien

  • Konflikt mit dem Landschaftsbild

  • Gefahrenpotenzial für Natur und Landschaft

  • Beplante Fläche: 8.250 ha

  • Planungs-/ Ausführungszeitraum:
    2004 bis 2006

  • Bauherr: Stadt Uelzen / Planungs-
    gruppe WIKU

Grünordnungsplan zum Bau von zwei Windenergieanlagen in Westerweyhe

 

Landschaftsplanung zur Förderung erneuerbarer Energien

Für den Bau von zwei Windenergieanlagen nordwestlich der Kreisstadt Uelzen und des Ortsteiles Westerweyhe erstellten die Landschaftsarchitekten Hille und Müller im Rahmen des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens den zugehörigen Grünordnungsplan. Im Allgemeinen steht die Errichtung von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit der Energiepolitik der EU und auch der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt aus Gründen des Klimaschutzes das Ziel einer deutlichen Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung. Die geplanten Windenergieanlagen vom Typ "Vestas V 80" erreichen jeweils eine Maximalleistung von annähernd 2 MW. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt 140 m, bei einem Rotordurchmesser von 80 m und einer Nabenhöhe von ca. 100 m.

 

Klimaschutz im Konflikt mit dem Landschaftsbild

Der von den Landschaftsarchitekten erarbeitete Grünordnungsplan betrachtete nicht nur die eigentliche Baumaßnahme, das heißt den Nahbereich der Windenergieanlage, sondern einen vergleichsweise großen Untersuchungsraum, da visuelle und akustische Beeinträchtigungen auch weiter entfernt wirken. Es wurde ein spezielles Bewertungsverfahren angewendet, das verschiedene Teilräume im Umkreis von insgesamt 5 km um die Anlagen berücksichtigt.

 

Gefahrenpotenzial für Natur und Landschaft

Neben den Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen auch mit Beeinträchtigungen der Tierwelt verbunden. Wie aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen hervorgeht, beeinflussen derartige Anlagen den Lebensraum von Brut-, Zug- und Rastvögeln, aber auch von Fledermäusen. So meiden viele Vogelarten die vertikalen Strukturen von Windenergieanlagen sowie Bereiche, die vom Schlagschatten des Rotors betroffen sind. Bei Groß- und Greifvögeln besteht auch die potenzielle Gefahr des Rotorschlags, wenn die Anlagen nicht oder zu spät erkannt werden. Gleiches gilt für die Fledermäuse, die sowohl als Schlagopfer, aber auch von Lebensraumverlust betroffen sind. Insbesondere die Emission von Ultra- und Infraschall führt zur Aufgabe oder Verlagerung von Flugkorridoren und Zugstrecken.

 

Planung von Maßnahmen zur Eingriffskompensation

Durch die Landschaftsarchitekten Hille und Müller wurden verschiedene Maßnahmen zur Kompensation der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Windenergieanlagen geplant. Die Maßnahmen dienen größtenteils der Kompensierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Einzelmaßnahmen gleichzeitig der artenbezogenen Kompensation von potenziellen und tatsächlichen Beeinträchtigungen der Avi-und Fledermausfauna.

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