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Hille-und-Muller-Landschaftsarchitekten

Grünordnungsplan Adenbüttel

  • Ökologie und Gestaltung

  • Wohnqualität durch dörfliches Wohnen

  • Nachhaltiges Regenwassermanagement

  • Planungsfläche: 39.000 m²

  • Herstellungssumme Begrünung Baugebiet und Ausgleichsmaßnahmen: 167.000 €

  • Planungs-/ Ausführungszeitraum: 2003-2004

  • Auftraggeber: Gemeinde Adenbüttel

Baugebiet Gifhorner Straße, Adenbüttel Grünordnungsplan

 

Verbindung von Ökologie und Gestaltung in der Landschaftsplanung

Das Baugebiet "Gifhorner Straße" liegt am nordöstlichen Ortsrand von Adenbüttel. Die Landschaftsarchitekten Hille und Müller erstellten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens den Grünordnungsplan. Ergebnis dieser Planung ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet mit einem Grün- und Freiraumkonzept, das in Zusammenarbeit mit beteiligten Planern und zuständigen Behörden nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten entwickelt wurde. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensierung der vorhabensbedingten Eingriffsfolgen wurden ebenfalls im Grünordnungsplan als externe Maßnahmen außerhalb des Baugebietes durch die Landschaftsarchitekten erarbeitet.

 

Vielfalt und Eigenart statt Monotonie und Gleichförmigkeit

Aufgrund der Vorgaben im Grünordnungsplan sowie der Festsetzungen im Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung bietet das Baugebiet heute ein dorfangepasstes Ortsbild. Geregelt werden hier z. B. die Gestaltung von Dächern, Fassaden und Einfriedungen, der Lärmschutz, die Begrünung und eine Regenwasserrückhaltung.

Das Gebiet sieht eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise vor, die sich an den angrenzenden Bebauungen in Adenbüttel orientiert. Die bauliche Struktur kennzeichnet eine lockere Bauweise in Anordnung um zwei Hofbereiche, so dass ein monotoner Siedlungscharakter vermieden wird. Eine "halböffentliche" Vorgartenzone soll einen fließenden Übergang zwischen privaten und öffentlichen Flächen herstellen. Insgesamt sind 35 Baugrundstücke vorgesehen mit einer durchschnittlichen Größe von 600-800 m².

 

Wohnqualität durch dörfliche Strukturen

Das Baugebiet ist über zwei Erschließungsstraßen an die Gifhorner Straße angebunden. Die beiden Straßen bilden je einen "Wohnhof" und sind wegen der angestrebten Wohnqualität nicht miteinander verbunden. Durchgangsverkehr wird somit verhindert, lediglich ein Fuß- und Radweg verbindet die Wohnquartiere miteinander. Als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen unterstreichen die öffentlichen Verkehrsflächen den dörflichen Wohncharakter. Baumpflanzungen innerhalb der Planstraßen und an öffentlichen Wegen tragen wesentlich zu einer Durchgrünung des Wohngebietes bei.

 

Nachhaltiges Regenwassermanagement – Ein Ziel der Landschaftsplanung

Das von den Straßenflächen und privaten Grundstücken anfallende Regenwasser wird in offenen Mulden entlang der Verkehrsflächen gesammelt und zu einem im Norden des Baugebietes geplanten Regenwasserrückhaltebecken geleitet. Das Rückhaltebecken wurde naturnah als Mulde mit wechselnden Böschungsneigungen ausgeformt und in den Randbereichen gruppenweise mit standortgerechten Gehölzpflanzungen, im Wechsel mit Wiesenbereichen begrünt.

 

Lärmschutz – eingebunden in das Orts- und Landschaftsbild

Ein angrenzender Sportplatz erfordert zum Schutz des Wohngebietes aktive Lärmschutzmaßnahmen. Auf einer Länge von 110 m wurde hier eine 2 m hohe Lärmschutzwand realisiert, die als Gabione mit ortsgerechtem Natursteinmaterial hergestellt wurde.

 

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